Entsorgung GmbH
87493 Lauben
(bei Kempten / Stielings)
Montag - Freitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Bauschutt
Was zählt zu Bauschutt?
Bauschutt besteht aus mineralischen Abfällen die bei Bau.- oder Umbaumaßnahmen anfallen.
Dazu gehören:
- Toiletten und Waschbecken
- Stein und Betonabbruch
- Kacheln und Fliesen
- Ziegelsteine
- Dachziegel
- Putz und Mörtelreste
- Mauerwerk
- Natursteine
Dazu gehören nicht:
- Glas
- Styroporplatten
- Materialien mit Teeranhaftungen
- Holzreste und Späne
- Gasbetonsteine und Porenbeton
- Gipskartonplatten und Gipsreste
- Sand, Kies und Schmutz der Baustellenendreinigung
- Strohmatten
- alle flüssigen Abfälle
- Folien, Farbeimer und Lackdosen
Erdaushub
Was darf in den Container für:
Erdaushub / Bodenaushub
Erdaushub fällt im Garten- und Landschaftsbau und auf vielen Baustellen, wie einer Unterkellerung oder beim Setzen eines Fundaments an.
Als Erdaushub entsorgen wir:
- Mutterboden
- Sand
- Erde
- Lehm
- Kies
- Steine.
Altholz
Was darf in den Container für Altholz (nicht belastet)
Altholz ist naturbelassenes Vollholz ohne eine Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur, Lackierung oder Imprägnierung.
Dazu gehören:
- Furnierholz
- Balken und Bretter
- Paletten
- Holzkisten
- Holzschnittreste
Kontaminiertes Holz darf in diesem Container nicht entsorgt werden. Diese Abfälle müssen gesondert entsorgt werden.
Ausgeschlossen sind z.B.:
- druckimprägniertes Holz z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
- Eisenbahnschwellen
- mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Baumstämme, Wurzeln und Baumstümpfe
Der Container darf aus Sicherheitsgründen nur bis zur Oberkante befüllt werden.
Gartenabfälle
Was darf in den Container für Parkabfälle und Gartenabfälle
Bestandteile von Parkabfällen und Gartenabfällen sind zum Beispiel:
- kleinere Bäume / Äste und Wurzeln
- Strauchschnitt und Grünschnitt
- Grünabfälle und Rasenschnitt
- Laub
Bei Ästen und Wurzeln, kleinen Bäumen und Sträuchern sollte der Durchmesser maximal 15 cm und ca. 1 Meter Länge betragen.
Es können leider keine Baumstämme ab 15 cm angenommen werden oder Längen über 1 Meter.
Speise.- oder Küchenabfälle sind auch ausgeschlossen.
Der Container darf aus Sicherheitsgründen nur bis zur Oberkante befüllt werden.
Bau- und Abbruch
Bauabfälle und Abbruchabfälle gemischt
Baumischabfälle sind Materialien die aus nicht mineralischen sowie aus mineralischen Stoffen bestehen.
Dazu zählen:
- Verpackungen jeglicher Art
- Kunststoffrohre und Kabel
- Tapetenreste
- Bauholz
- Gipskarton und Gips
- Ytonsteine / Gasbeton
- Türen und Zargen
- Kunststoffe
- Metalle wie z.B. Heizkörper Eisenträger
dazu gehören nicht:
- Farbeimer und Farb- und Lackreste
- Teer und Dachpappe
- Asbest
- Autoreifen
- Hausmüll
- Dämmstoff und Isoliermaterial
- Sondermüllabfälle
- Flüssige Materialien
Sperrmüll
Was darf in den Container für Sperrmüll
Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Wohnungsauflösungen, Entrümpelungsmaßnahmen oder z.B. bei Haus und Kellerausräumungen an.
zum Beispiel:
- Möbel
- Matratzen
- Teppiche
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Altreifen
- Gartenabfälle
- Restmüll
- Sonderabfall wie Batterien, Farbe und Lacke
- Kühlgeräte und Elektrogeräte
Der Container darf aus Sicherheitsgründen nur bis zur Oberkante befüllt werden.