Zum reinen Gewerbeabfall zählen z. B. Papier, Holz, Metall, Kunststoff - sogenannte Monofraktionen. Diese werden getrennt voneinander, „sortenrein“ gesammelt und der fachgerechten Entsorgung und Wiederverwendung zugeführt.
Gemischter Gewerbeabfall
Gemischter Gewerbeabfall besteht aus Stoffen, die nicht getrennt voneinander gesammelt werden können und vor der Aufbereitung einer Nachsortierung zugeführt werden müssen. Die häufigsten Stoffe sind auch hier wieder Holz, Papier, Folien, Kunststoffe, Styropor - jedoch mit Anhaftenden oder auch fest miteinander verbunden.
Gemischter Gewerbeabfall
Gemischter Gewerbeabfall besteht aus Stoffen, die nicht getrennt voneinander gesammelt werden können und vor der Aufbereitung einer Nachsortierung zugeführt werden müssen. Die häufigsten Stoffe sind auch hier wieder Holz, Papier, Folien, Kunststoffe, Styropor - jedoch mit Anhaftenden oder auch fest miteinander verbunden.
Gewerbeabfälle / Siedlungsabfälle:
Was gehört rein & was nicht!
Was gehört rein & was nicht!
In den Gewerbeabfall / gemischten Siedlungsabfall gehören z.B.:
- Papier
- Pappe
- Kartonagen
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Holz
- Textilien
- Styropor
- Tüten
- Verpackungsmaterial
- Dosen
Nicht in den Gewerbeabfall / gemischten Siedlungsabfall gehören z.B.:
- Bauschutt
- Beton
- Boden
- Elektrogeräte
- Farb- und Lackabfälle
- Gartenschnitt
- Gummireifen
- Lebensmittel
- Lösemittel
- schadstoffbelastete Abfälle
- Steine
- Sand
- Ziegel