Abfallarten
Unsere Henkel-Container stehen auch für den Abtransport weiterer Abfallarten zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie mit Blick auf Ihren gewünschten Abstellort bei der Ermittlung der richtigen Kapazitätsgröße.
Weitere Abfallarten
Unsere Henkel-Container stehen auch für den Abtransport weiterer Abfallarten zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie mit Blick auf Ihren gewünschten Abstellort bei der Ermittlung der richtigen Kapazitätsgröße.
Diese Abfallarten werden von uns abtransportiert:
Aushub fällt z. B. bei Baumaßnahmen oder bei der Umgestaltung von Garten- und Landschaftsanlagen an. Ggf. ist eine Beprobung mit Analyse erforderlich. Die Konsistenz kann z. B. lehmig/schluffig oder sandig/kiesig oder felsig sein.
In die Abfallfraktion "Aushub" gehören z.B.:
- Erde
- Kies
- Lehm
- Stein
Nicht in die Abfallfraktion "Aushub" gehören z.B.:
- Bauschutt
- Grasnarben (Wasen)
- Grünabfälle
- Wurzeln
- sonstige Störstoffe
Flachglas besitzt eine andere chemische Zusammensetzung als Hohlglas und darf deshalb nicht in Altglas-Containern entsorgt werden. Dennoch eignet es sich hervorragend fürs Recycling.
In die Abfallfraktion "Flachglas" gehören:
- Fahrzeugverglasung
- gemischte Flachgläser
- geringe Anteile an Spiegelglas
- Gewächshausglas
- Isolierglas im Verbundrahmen
- Verbundsicherheitsglas
Nicht in die Abfallfraktion "Flachglas" gehören:
- Bitumen
- Glaskeramiken
- Gläser mit Drahtgeflecht
- Hochtemperaturgläser (Kochfeld, Backofenfenster)
- Kleber
- ölverschmierte Gläser
- Sondergläser (Laborglas, Bleiglas, Leuchtstoffröhren, etc.)
Die Sortierung von Altpapier ist eine wichtige Voraussetzung, um möglichst hochwertiges Papier-Recycling zu ermöglichen. Zur Abfallfraktion "Kartonagen / Kaufhauspapier" zählen: Kartons, Pappe, Pappschachteln.
Nicht in die Abfallfraktion "Kartonagen / Kaufhauspapier" gehören z.B.:
- Bücher
- Büropapier
- Computerpapier
- folienbeschichtetes Papier
- geschredderte Akten
- Hygienepapier
- Illustrierte
- Kataloge
- Kraftpapiersäcke mit Folien- oder Aluliner
- Küchenrollentücher
- Packpapier
- Papierhandtücher (benutzt)
- Papiertaschentücher
- Prospekte
- Schulhefte
- Tapeten
- Taschenbücher
- Telefonbücher
- Tetrapacks
- Wachspapier
- Zeitungen
Beim Rückbau von älteren Gebäuden fallen oftmals asbesthaltige Zementprodukte sowie künstliche Mineralfasern (KMF) an. Aufgrund der enthaltenen gefährlichen Abfallstoffe müssen diese Produkte separat und in reißfesten und staubdichten Kunststoffsäcken oder Big Bags verpackt sein. Für die Entsorgung dieser Abfälle gelten besondere Vorschriften.
Folgende Grundregeln sollten beim Rückbau beziehungsweise bei der Entsorgung von Asbestzementprodukten und KMF beachtet werden:
Folgende Grundregeln sollten beim Rückbau beziehungsweise bei der Entsorgung von Asbestzementprodukten und KMF beachtet werden:
- Um eine Faserfreisetzung zu vermeiden, dürfen Asbestzementprodukte bzw. KMF beim Rückbau nicht gebrochen werden.
- Asbestzementprodukte bzw. KMF müssen ausreichend befeuchtet in dafür zugelassenen Kunststoffsäcken (Big Bags) staubdicht verpackt und mit einem Klebeband verschlossen sein.
- Die Erstellung eines Entsorgungsnachweises ist notwendig.
- Die entsprechenden Gewebesäcke für KMF und Big Bags für Asbestzementprodukte sind an unserem Standort in Stielings erhältlich. Unsere Big Bags sind in zwei verschiedenen Größen verfügbar:
Big Bag klein (90 x 90 x 110cm; 0,9 m³) und
Big Bag groß (260 x 125 x 35cm; 1,1 m³)
Zu Künstlichen Mineralfasern gehören:
- Glaswolle
- Steinwolle
- Klassische lose Mineralfaserabfälle auch mit Folienkaschierung
Nicht zu Künstlichen Mineralfasern gehören:
- jegliche Fremdstoffe wie z. B. Holz, Metall, Bauschutt, Gips etc.
- Mineralfaserverbundplatten (z. B. OWA-Platten)
Zu Asbestzementprodukten gehören:
fest gebundener Asbest, wie z. B.:
fest gebundener Asbest, wie z. B.:
- Asbestzementplatten
- Dachplatten
- Fassadenverkleidungen
- Wellplatten
Nicht zu Asbestzementprodukten gehören:
- schwach gebundener Asbest
- jegliche anderen Abfälle
PVC-Kunststofffenster, wie auch Rollladen oder Türen, lassen sich umweltschonend entsorgen und zu hochwertigen Recycling-Granulaten verarbeiten.
In die Abfallfraktion "Kunststofffenster" gehören:
- Rahmen und Fenster aus PVC (auch mit Glas) mit nur geringen Anhaftungen von Montageschaum und Putz, inkl. Beschlägen, Verstärkungseisen, Gummiabdichtungen
- PVC-Rollladenpanzer ohne Welle und ohne Gurt
Nicht in die Abfallfraktion "Kunststofffenster" gehören:
- andere Kunststoffsorten
- Holzfenster
- Platten
- PVC-Fenster und Profile mit Glasfaserummantelung
- PVC-Fenster und Profile mit PU-Kern
- Rohre und Kabelkanäle
Bei der Reifenherstellung werden bis zu 200 verschiedene Stoffe verarbeitet. Daher müssen sie fachgerecht als Verbundabfall entsorgt werden. In die Abfallfraktion "Pkw-Reifen" gehören: Saubere Pkw-Reifen ohne Beschädigungen und ohne Felge
Nicht in die Abfallfraktion "Pkw-Reifen" gehören:
- angebrannte Reifen
- ausgeschäumte Reifen
- Fahrradreifen
- Flugzeugreifen
- Pannensichere Reifen (z. B. ContiSeal™, Conti CSR™, Contisilent™, Bridgestone BSR)
- Reifen aus Siloabdeckungen
- Schläuche
- Schubkarrenreifen
- Vollgummireifen